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   VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99   

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VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99 (https://dejure.org/2000,25227)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2000 - 29 A 200.99 (https://dejure.org/2000,25227)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 29 A 200.99 (https://dejure.org/2000,25227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für die Veräußerung von Grundbesitz; Anspruch auf Restitution ; Besatzungshoheitliche Enteignung eines Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; russische Rehabilitierung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 8.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Zur Abgrenzung von Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und vermögensrechtlichen Ansprüchen, die sich infolge russischer Rehabilitierungsentscheidungen nach § 1 Abs. 7 VermG ergeben können (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1999, ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470, und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120).

    Zwar ist mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 (ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470 und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120) nunmehr höchstrichterlich anerkannt worden, das § 1 Abs. 7 VermG unter bestimmten Voraussetzungen auch russische Rehabilitierungsbescheinigungen erfassen kann.

    Nach alledem kann hier dahinstehen, ob nicht ohnehin, wie die Kammer in ihrer Rechtsprechung bisher angenommen hat, auch in den Fällen im Ausland gestellter Rehabilitierungsanträge die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 VermG erst mit Vorlage einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG eintritt (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 4 VwRehaG und dazu OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998, VIZ 1998, 699, m.w.N.), ob es überhaupt in Fällen erfolgter Rehabilitierungen durch ausländische Stellen noch eines (weiteren) Antragsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bedarf, wovon aber das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 25. Februar 1999 (a.a.O.) offenbar ausgeht, und ob nicht, soll die Klage Erfolg haben, ein solcher Antrag im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. auch dazu OVG Berlin, a.a.O., m.w.N.) bereits gestellt sein muss, was hier nicht der Fall war.

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 9.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Zur Abgrenzung von Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und vermögensrechtlichen Ansprüchen, die sich infolge russischer Rehabilitierungsentscheidungen nach § 1 Abs. 7 VermG ergeben können (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1999, ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470, und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120).

    Zwar ist mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 (ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470 und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120) nunmehr höchstrichterlich anerkannt worden, das § 1 Abs. 7 VermG unter bestimmten Voraussetzungen auch russische Rehabilitierungsbescheinigungen erfassen kann.

  • BVerfG, 28.10.1999 - 1 BvR 1841/99

    Zur Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Zur Abgrenzung von Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und vermögensrechtlichen Ansprüchen, die sich infolge russischer Rehabilitierungsentscheidungen nach § 1 Abs. 7 VermG ergeben können (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1999, ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470, und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120).

    Zwar ist mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 (ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470 und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120) nunmehr höchstrichterlich anerkannt worden, das § 1 Abs. 7 VermG unter bestimmten Voraussetzungen auch russische Rehabilitierungsbescheinigungen erfassen kann.

  • OVG Berlin, 18.09.1998 - 8 N 45.98

    Bindung an die Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Nach alledem kann hier dahinstehen, ob nicht ohnehin, wie die Kammer in ihrer Rechtsprechung bisher angenommen hat, auch in den Fällen im Ausland gestellter Rehabilitierungsanträge die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 VermG erst mit Vorlage einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG eintritt (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 4 VwRehaG und dazu OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998, VIZ 1998, 699, m.w.N.), ob es überhaupt in Fällen erfolgter Rehabilitierungen durch ausländische Stellen noch eines (weiteren) Antragsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bedarf, wovon aber das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 25. Februar 1999 (a.a.O.) offenbar ausgeht, und ob nicht, soll die Klage Erfolg haben, ein solcher Antrag im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. auch dazu OVG Berlin, a.a.O., m.w.N.) bereits gestellt sein muss, was hier nicht der Fall war.
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Damit ist zweifelsfrei belegt, dass der frühere Eigentümer jedenfalls in Bezug auf dieses Grundstück schon vor dem Ende der Besatzungszeit im Oktober 1949 unter Berufung auf die Bodenreformbestimmungen tatsächlich enteignet, nämlich endgültig und vollständig aus seinem Eigentum verdrängt worden war (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, VIZ 1997, 222, m.w.N.) und dies auch in der Folgezeit blieb.
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Als Forstfläche gehörte es auch nicht etwa zum städtischen Besitz (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1998, ZOV 1999, 160 = VIZ 1999, 340) des Rechtsvorgängers der Klägerin; im Übrigen wurde dieser Besitz nach dem Vorbringen der Klägerin auch erst Anfang 1948 "in die Bodenreform verschoben".
  • LG Berlin, 04.06.1996 - 9 O 212/96
    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Etwaige Verletzungen eigener Erwerbsansprüche durch die Beklagte oder ihre Verkaufsorganisationen muss die Klägerin vor den dafür zuständigen Zivilgerichten klären lassen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 4. Juni 1996, VIZ 1996, 534).
  • VG Berlin, 09.06.1994 - 29 A 28.94

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ; Genehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Offensichtlich unbegründet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Restitutionsantrag dann, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. die Beschlüsse der Kammer vom 9. und 16. Juni 1994, ZOV 1994, 327, und VIZ 1994, 610, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99
    Dass diese Maßnahme im vorliegenden Fall gegen ein Verbot der Besatzungsmacht verstoßen hätte oder sonst von ihr missbilligt worden wäre mit der Folge, dass ihr die konkrete Maßnahme nicht mehr zugerechnet werden könnte (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 1996, VIZ 1996, 704, m.w.N.), ist weder vorgetragen noch sonst erkennbar.
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